Inhaber von Reise Club - Einzelunternehmen Oleksandr Ierokhin 04/2024.
1. Abschluss des Reisevertrages
Indem der Kunde durch Ausfüllen des Formulars auf der Website https://reiseclub.fun/ den Wunsch äußert, eine bestimmte touristische Reise zu buchen, schließt er einen Reisevertrag mit dem Reise Club Oleksandr Ierokhin (im Folgenden - Reise Club) ab und verpflichtet sich, diesen bis zur vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Reise zu erfüllen. Die Anmeldung zu einer bestimmten Reise, die zum Abschluss eines Reisevertrages führt, kann auch schriftlich, (fern)mündlich oder online erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Reise Club zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2. Bezahlung
Mit der Anmeldung zu einer Reise verpflichtet sich der Kunde, diese zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das Reise Club Konto durch direkte Überweisung auf das Konto, über PayPal oder eine andere bargeldlose Methode. In Ausnahmefällen ist eine Barzahlung mit Beleg möglich. Die Zahlung erfolgt durch Vorauszahlung von 100% des Reisepreises. Bei einer von Reise Club verschuldeten Stornierung der Reise wird die Zahlung in Höhe von 100% zurückerstattet.
3. Änderung der Reisebedingungen
Alle Leistungen und Bedingungen der jeweiligen Reise sind auf der Website https://reiseclub.fun/ aufgeführt. Reise Club behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Änderungen der Angaben auf der Website zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich vor der Reise über die Telegram-Gruppe https://t.me/zukunftfuralle_reise oder die Telegram-Reise-Arbeitsgruppe, die nach der Bezahlung eingerichtet wird, informiert wird.
4. Stornierung der Reservierung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Reise Club. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich an die E-Mail Adresse info@reiseclub.fun zu erklären. Hat sich der Kunde auf https://reiseclub.fun/ durch Ausfüllen des Formulars angemeldet und tritt vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, so kann Reise Club Ersatz für die veranstaltete Reise und deren Kosten verlangen. Reise Club kann eine pauschalierte Entschädigung in Abhängigkeit von der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn unter Berücksichtigung der nachfolgenden Staffelung verlangen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn - 20% des vollen Reisepreises.
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn - 75% des vollen Reisepreises.
vom 21. bis zum 15. Tag vor der Abreise - 65% des vollen Reisepreises.
von 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt - 60% des vollen Reisepreises.
von 7 bis 4 Tage vor der Abreise - 50% des vollen Reisepreises.
ab dem 3. Tag bis zum Tag der Abreise - 100% des vollen Reisepreises.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Reise Club nachzuweisen, dass Reise Club tatsächlich keine oder geringere Kosten als die genannten pauschalen Rücktrittskosten entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten verpflichtet.
Reise Club empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-/ Reisekrankenversicherung.
4.1. Andere Arten von Reisen
Bestimmte touristische Reisen werden über Russia Travels (https://russiatravels.de/) organisiert. In diesem Fall tritt Reise Club nur als Vermittler auf und der Kunde ist verpflichtet, die Geschäftsbedingungen von Russia Travels auf deren Website (https://russiatravels.de/agb.php) einzuhalten.
5. Rücktritt und Kündigung durch Reise Club
Reise Club kann in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
(a) Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört und trotz Abmahnung durch Reise Club seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall wird die geleistete Zahlung nicht an den Kunden zurückerstattet.
b) 1 Woche vor Reisebeginn:
Wenn die offiziell festgelegte Mindestteilnehmerzahl für die Reise nicht erreicht wird. In diesem Fall ist Reise Club verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wird früher erkennbar, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Reise Club den Kunden zu informieren.
c) 3 Wochen vor Reisebeginn:
Wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Reise Club nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reise Club bei Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Schadensgrenze für diese Reise bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhält der Kunde unverzüglich den gezahlten Reisepreis zurück.
6. Bürgschaft
6.1 Abhilfemaßnahmen. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Reise Club kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Reise Club kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
6.2 Rücktritt vom Vertrag. Wird der Zustand der Reise erheblich verschlechtert und weicht dieser von den Angaben auf https://reiseclub.fun/ ab und sorgt Reise Club nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse durch schriftliche Erklärung über die Verschlechterung des Zustandes kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines wichtigen Grundes, der dem Reise Club bekannt war, nicht zuzumuten ist. Eine Fristsetzung zur Erstattung erfolgt nur, wenn Reise Club sie verweigert oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Der Reisende hat Reise Club den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu erstatten.
6.3 Der Reisende kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen von Reise Club verlangen, es sei denn, die Nichterfüllung beruht auf einem Umstand, den Reise Club nicht zu vertreten hat.
7. Begrenzung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von Reise Club für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Reise Club für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2 Für alle Schadensersatzansprüche gegen Reise Club aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Reise Club für Sachschäden bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €. Übersteigt der doppelte Wert der Reise diesen Betrag, ist die Haftung für Sachschäden auf den doppelten Wert der Reise beschränkt. Diese Haftungshöchstbeträge gelten für jeden Reisenden und jede Reise.
7.3 Erleidet ein Reisender während der Reise einen Sachschaden, der nicht unmittelbar auf ein Verschulden von Reise Club zurückzuführen ist, so haftet Reise Club nicht für diesen Schaden. Die Deckung dieser Schäden geht zu Lasten des Reisenden oder seiner Versicherung. Reise Club empfiehlt dringend das Mitführen einer gültigen Reiserücktrittkosten-/ Reisekrankenversicherung.
7.4 Reise Club haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden; ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Reise Club ist insoweit ausgeschlossen.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung vor Ort mitzuteilen. Dadurch wird Gelegenheit gegeben, unverzüglich Abhilfe zu schaffen und den Schaden möglichst gering zu halten. Unterlässt es der Reisende, das Problem zum Zeitpunkt seines Auftretens zu melden, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Nach § 651g BGB hat der Reisende den Anspruch auf außervertragliche Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Reise Club geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist der Lauf der Verjährungsfrist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reise Club schriftlich auf die Ansprüche verzichtet. Im letzteren Fall tritt die vorgenannte Verjährung erst drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Pass-, Visa- und Gesundheits-vorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12. Gerichtsstand
Besteht ein zwingender Gerichtsstand zugunsten des Reisenden aufgrund von EU-Verordnungen oder internationalen Abkommen, kann sich der Reisende auf diesen Gerichtsstand berufen. Mangels abweichender Regelung kann der Reisende den Reise Club nur an seinem Wohnsitz verklagen. Für Klagen des Reiseclubs gegen den Reisenden ist, vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen, der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.