Inhaber von Reise Club - Einzelunternehmen Oleksandr Ierokhin 04/2024.
1. GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Reise Club angebotenen Reisen.
Sie unterscheiden zwischen:
a)
Tagesfahrten (z. B. Busreisen ohne Übernachtung)
b)
Mehrtägigen Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB (z. B. Reisen mit Übernachtung, insbesondere Auslandsreisen)
Für
Tagesfahrten wird
kein gesonderter schriftlicher Reisevertrag geschlossen.
Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Zahlung des Reisepreises unter Einbeziehung dieser AGB zustande.
Für
mehrtägige Reisen wird ein gesonderter Reisevertrag abgeschlossen.
2. VertragsabschlussMit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reise Club den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
Bei Tagesfahrten erfolgt der Vertragsabschluss ohne schriftlichen Reisevertrag durch Anmeldung und Zahlung des Reisepreises.
3. LeistungsumfangDer Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus:
- der jeweiligen Ausschreibung,
- der Buchungsbestätigung,
- bei mehrtägigen Reisen zusätzlich aus dem Reisevertrag und der Leistungsbeschreibung.
4. ZahlungsbedingungenSofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 % des Reisepreises bei Buchung
- 50 % spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn
Für Tagesfahrten kann der gesamte Reisepreis sofort fällig sein.
Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Durchführung der Reise.
5. Reisepreis und BeförderungskostenBei mehrtägigen Reisen kann der Reisepreis variable Kosten für Beförderungsleistungen (z. B. Flug oder Bahn) enthalten.
Diese richten sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarifen der jeweiligen Leistungsträger.
Der endgültige Reisepreis wird dem Reisenden vor Ticketkauf verbindlich mitgeteilt und bedarf dessen Zustimmung.
6. Rücktritt durch den Reisenden 6.1 Mehrtägige ReisenFür mehrtägige Reisen gelten die im Reisevertrag vereinbarten Stornobedingungen.
6.2 Tagesfahrten (Busreisen)Tritt der Reisende von einer Tagesfahrt zurück, kann der Reise Club eine
pauschalierte Entschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn verlangen.
Diese Pauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung und betragen:
- bis zum 14. Tag vor Reisebeginn:
- 0 % des vollen Reisepreises
- vom 14. bis 10. Tag vor Reisebeginn:
- 50 % des vollen Reisepreises
- vom 10. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn:
- 70 % des vollen Reisepreises
- ab dem 7. Tag bis zum Tag der Abreise:
- 100 % des vollen Reisepreises
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reise Club nachzuweisen, dass diesem tatsächlich
keine oder geringere Kosten als die genannten pauschalen Rücktrittskosten entstanden sind.
In diesem Fall ist der Reisende nur zur Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten verpflichtet.
7. ErsatzreisenderDer Reisende kann gemäß § 651e Abs. 3 BGB einen Ersatzreisenden stellen, sofern dieser die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt.
Etwaige Mehrkosten trägt der Reisende.
8. Pflichten des ReisendenDer Reisende ist verpflichtet:
- gültige Reisedokumente mitzuführen,
- Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen einzuhalten,
- pünktlich zu Abfahrten und Treffpunkten zu erscheinen,
- den Anweisungen der Reiseleitung sowie des Fahrpersonals Folge zu leisten.
9. Besondere Regelungen für Tagesfahrten (Busreisen) 9.1 PünktlichkeitDer Reisende ist verpflichtet, zur angegebenen Abfahrtszeit am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.
Erscheint der Reisende nicht rechtzeitig, besteht
kein Anspruch auf Mitnahme oder Rückerstattung.
In diesem Fall ist der Reisende verpflichtet, die Rück- oder Weiterreise
selbst und auf eigene Kosten zu organisieren.
9.2 Ordnung und Verhalten im BusWährend der Fahrt ist für Ordnung im Bus zu sorgen.
Den Anweisungen der Reiseleitung und des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
Bei grobem Fehlverhalten kann der Reisende von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
10. Kinder und AufsichtspflichtDie Aufsichtspflicht für minderjährige Reisende liegt während der gesamten Reise bei den Erziehungsberechtigten.
Der Reise Club übernimmt
keine Betreuung oder Aufsicht über Minderjährige, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Dies gilt sowohl für Tagesfahrten als auch für mehrtägige Reisen.
11. Baden und FreizeitaktivitätenSchwimmen, Baden und sonstige Freizeitaktivitäten erfolgen auf eigene Gefahr.
Der Reise Club übernimmt
keine Badeaufsicht, insbesondere nicht:
- an Stränden,
- im Meer,
- in Seen,
- in Hotelpools,
sofern keine ausdrücklich organisierte und beaufsichtigte Aktivität vereinbart wurde.
12. HaftungDer Reise Club haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Eine Haftung für:
- allgemeine Lebensrisiken,
- eigenverantwortliches Verhalten des Reisenden,
ist ausgeschlossen.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
13. MängelanzeigeReisemängel sind unverzüglich dem Reise Club anzuzeigen.
Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche gemindert werden.
14. InsolvenzabsicherungBei Pauschalreisen besteht eine Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB.
Ein Sicherungsschein wird dem Reisenden ausgehändigt.
15. DatenschutzDie Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
16. Anwendbares RechtEs gilt deutsches Recht.